IHR LOKALER GUTACHTER

Freie Wahl des Sachverständigen für Unfallgeschädigte
Unfallgeschädigte haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zur Sicherung von Beweisen und zur Ermittlung des Schadensumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen. Ein Schaden gilt als Bagatellschaden, wenn die Schadenhöhe unter 750 € (brutto) liegt.

Ihr gutes Recht
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen! Lassen Sie sich nicht vom Versicherer der Gegenseite einen Sachverständigen aufzwingen. Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Beweismittel und die Schadenregulierung in Ihrer Hand. Vermeiden Sie unvorteilhafte Kompromisse, die zugunsten der Versicherung ausfallen könnten und Ihnen bares Geld kosten. Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab. Nur erfahrene Fachleute wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen!

Unsere gutachterlichen Leistungen
Als freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro bieten wir im Raum Ludwigsburg, Stuttgart, Heilbronn, Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Pforzheim und Umgebung ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Ob Schadensgutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschläge oder Gebrauchtwagenbewertungen – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.